Page 94 - 5G-Die-geheime-Gefahr
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 ausgesprochenen OVG-Urteils vom 13.9.2012– 3 LB 21/11, BeckRS 2014, 52833) folgendermaßen umrissen: „(...) Schlafstörungen, Müdigkeit, zunehmende Herzrhythmusstörungen, extreme Vergesslichkeit und Konzentrationsstörungen, Parästhesien, starke Kopfschmerzen, Immunschwäche, Lebensmittelallergien und sonstige allergische Symptome, Augenprobleme, zeitweiliges starkes Schwitzen, starke Erschöpfungszustände, auffällig reduzierter Allgemeinzustand (...)“
Hierzu noch ein weiterer Fall, der kürzlich beschrieben wurde:„Ein US-amerikanischer Patient war aus beruflichen Gründen Mitte 2006 nach Bayern gezogen. Am neuen Wohnort litt er an multiplen, in der Vorgeschichte bisher unbekannten Symptomen. Zunächst war der Nachtschlaf stundenlang aufgrund verschiedener Hoch- und Tieftöne gestört. Später kamen Tachykardien, Kopfschmerzen und Nasenbluten sowie Schmerzhaftigkeit des gesamten Körpers hinzu. Im weiteren Verlauf traten neurologische Ausfallerscheinungen auch am Tage auf: Koordinationsstörungen, Wortfindungsstörungen bis hin zum Wortverlust, Verwirrtheit, Konzentrationsstörungen und Schwindel. Diese Symptomenvielfalt war ärztlicherseits zunächst keinem Grundleiden zuzuordnen. Bei im Jahre 2007 durchgeführten Messungen technischer Hochfrequenz konnten nächtlich auftretende Signale nachgewiesen werden, die über dem in Deutschland zulässigen Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von zehn Watt pro Quadratmeter lagen. Der Patient konnte ohne Kenntnis der Messergebnisse den nächtlichen Beginn der Exposition angeben und die Beschwerden zeitlich zuordnen. Therapeutisch wurde der Patient durch Umzug räumlich deexponiert, wonach sich die Symptomatik allmählich besserte. Unter der inzwischen weit verbreiteten alltäglichen Hochfrequenzbelastung an technischen Arbeitsplätzen rezidivierte die Problematik, sodass eine Erwerbsarbeit für den Patienten unmöglich wurde. Nach gerichtlicher Anerkennung der Electromagnetic Sensitivity Disorder im Jahr 2012 wurden die diagnostizierten Gesundheitsstörungen durch die amerikanische Sozialversicherungsbehörde rückwirkend ab dem Jahr 2008 als rentenrelevant eingestuft.“

































































































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