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 Laut den bisherigen Grenzwerten für Quecksilber in Fisch dürften etwa 50 Prozent der gefangenen Meeresfische nicht mehr verkauft werden. Die Europäische Kommission hatte geplant, den zulässigen Quecksilber-Höchstwert bei Raubfischen von einem auf zwei Milligramm pro Kilogramm Fisch zu verdoppeln. Damit sollte wohl erreicht werden, dass die Fischindustrie große Mengen ihres hochgradig mit Quecksilber belasteten Fangs legal vermarkten kann.
Durch unseren Umgang mit der Natur sind wir in zunehmenden Maß auch natürlichen Giften ausgesetzt, die in der Erde vorkommen. Dies gilt insbesondere für Metalle, hier wie bereits gesagt besonders Quecksilber, aber auch Blei, Cadmium, Arsen, Aluminium oder Nickel. Viele Menschen haben Quecksilber jahrelang in Form von Zahn-Amalgam-Füllungen im Körper. Nach dem Tod wird das Quecksilber wieder an die Umwelt abgegeben. Bei Erdbestattungen gelangt es langsam über viele Jahre hinweg ungefiltert in Boden und Grundwasser. Bei Feuerbestattungen wird es durch die Verbrennung in einem Zug freigesetzt und durchläuft dabei einen streng definierten Filterungs-Prozess. Das ist deutlich umweltverträglicher. Bundesweit gibt es gut 150 Feuerbestattungsanlagen. Nach Durchlauf des Filterungs- und Abgasreinigungs-Prozesses emittieren sie insgesamt noch etwa 1,95 Kilogramm Quecksilber pro Jahr.
WAS MESSEN DIE GRENZWERTE FÜR FUNKSTRAHLUNG GENAU?
Die schädliche Wirkung der hochfrequenten elektromagnetischen Felder (HF-EMF), der Einfachheit halber kurz als Funk bezeichnet, zu ihm zählt auch der Mobilfunk, besteht aus:
der thermischen Wirkung und
der biologischen Wirkung unterhalb der thermischen Schwelle.
Die erste Wirkung besteht aus Erhitzen und Verbrennen, die man gut von einem Mikrowellenherd kennt. Er strahlt mit der gleichen Frequenz wie WLAN von etwa 2,45 Gigahertz, allerdings mit




























































































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