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SCHÜTZEN GRENZWERTE?
Ob wir uns mit eingehaltenen Grenzwerten tatsächlich in Sicherheit wiegen können, beleuchte ich nun.
„Der einzige Wert, den wir zukünftigen Generationen mitgeben, ist der Grenzwert.“ So Werner Hengstenberg, geboren 1927, Erfinder und darüber hinaus elektrosensibel seit 1936. Zu diesem Zeitpunkt stellte Bielefeld von Gleich- auf Wechselstrom um. In der Toxikologie, Umweltmedizin und Strahlenphysik werden Grenzwerte für potenziell schädigende Faktoren festgelegt. Aus der Geschichte ist vielfach bekannt, dass anfangs als harmlos geltende Schadfaktoren ohne ausreichende Prüfung auf den Menschen und die Umwelt „losgelassen“ wurden. Erst viel später wurde das Schädigungspotenzial offiziell anerkannt, da es offensichtlich vermehrt zu Krankheiten, Todesfällen oder Umweltschäden geführt hat. Meist wurde die Reduzierung oder das Verbot der Schadfaktoren von den Verursachern verleugnet und ein dringendes Verbot um Jahrzehnte hinausgeschoben. Denn die zu Beginn (aus meiner Sicht oft mit Tricks ausgeklügelten) festgelegten Grenzwerte suggerierten einen gesundheitlichen Schutz, der nicht wirklich existierte. Schädigungen an Lebewesen, die durch Einflüsse unterhalb der Grenzwerte entstanden, wurden nicht anerkannt.
Wie bereits genannt gibt es dafür in den letzten 100 Jahren viele Beispiele. Die Schriften der Europäischen Umweltagentur, der höchsten europäischen Umweltbehörde, mit den Titeln „Späte Lehren aus frühen Warnungen I und II“, dokumentieren dies. In Band II finden sich sogar Belege zur Schädlichkeit von Mobilfunk. Tatsächlich wurden über die Jahre auch viele Grenzwerte, wie zum Beispiel die für Blei im Blut, immer mehr gesenkt. Man hat nämlich immer wieder festgestellt, dass auch eindeutige Gesundheitsschäden unterhalb der „gängigen“ Grenzwerte auftreten, bei Blei zum Beispiel Gehirnerkrankungen, Todesfälle
 






























































































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