Page 36 - 5G-Die-geheime-Gefahr
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 zehn Jahren zwei- bis achtstündiger Bestrahlung unterhalb der Grenzwerte.
Daher sehen sich Gerichte in der ganzen Welt zunehmend dazu genötigt, sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks zu beschäftigen. Dabei sind gerade in der letzten Zeit einige sehr interessante Urteile gefällt worden. So entschied ein Berufsgericht in Turin in letzter Instanz, dass der Gehirntumor eines klagenden Arbeiters durch die berufliche Nutzung des Handys verursacht wurde. Brisant an der Geschichte: Gutachter der ICNIRP wurden wegen Befangenheit nicht zugelassen. Deren Gutachten werden von den meisten Staaten aber weltweit kritiklos übernommen. Die Grenzwerte sollen die Bevölkerung und Lebewesen angeblich vor Strahlenschäden schützen.
Hirntumor durch Handynutzung
Das war nicht der erste Fall. Über zehn Jahre zuvor, genauer am 16. Dezember 2009 wurde durch das Arbeitsgericht in Brescia ebenfalls ein Hirntumor durch Mobilfunk anerkannt. Der Betroffene hatte beruflich über zehn Jahre mit Handy und Schnurlostelefon telefoniert. Und zwar nur vier bis fünf Stunden täglich. Nach der Hirnoperation ist er Invalide und leidet an Gesichtslähmungen, Gleichgewichtsstörungen und starken Schmerzen. Das höchste Gericht in Italien, das „Corte di Cassazione“ (3. Instanz), bestätigte am 1. Oktober 2012 das vorherige Urteil des Berufungsgerichts von Brescia (2. Instanz) und des Arbeitsgerichts von Brescia (1.
Instanz).
Diese Entscheidung wurde durch eine schlüssige Beweislast gefällt. Unter anderem wurden Studien zitiert, die einen Zusammenhang zwischen Mikrowellenstrahlen durch Mobilfunk und der Entstehung von Hirntumoren fanden. Diese und weitere Studien waren die Grundlage für die Einstufung von Funkstrahlung als „möglicherweise krebserregend“ (Kategorie 2B) durch die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) im Mai 2011. Die IARC gehört zur WHO, sitzt aber in Lyon.





























































































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