Page 64 - 5G-Die-geheime-Gefahr
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 Die ICNIRP hat ihre 1998 erteilten, mobilfunkbetreiberfreundlichen Grenzwertempfehlungen im Jahr 2020 überarbeitet, um der mit dem 5G-Ausbau steigenden Funkbelastung die Legitimation zu geben. Darin beharren sie auf dem „thermischen Dogma“ und schließen alle biologischen Schäden rundweg aus. Das heißt, wenn man krank wird, dies aber nicht durch Überhitzung geschieht, dann hat das mit den Strahlen nichts zu tun.
Sogar ein ehemals langjähriges und leitendes Mitglied der ICNIRP, Prof. James C. Lin, hatte neuerdings die ICNIRP-Grenzwerte kritisiert und Mobilfunkstrahlung als „sicher krebserregend“ bezeichnet. „Es ist an der Zeit, dass die IARC ihre frühere auf epidemiologischen Ergebnissen beruhende Einstufung zur Exposition hochfrequenter elektromagnetischer Felder im Hinblick auf deren Karzinogenität für den Menschen verschärft. In jüngster Zeit haben zwei relativ gut durchgeführte Studien zu den Auswirkungen von Mikrowellen und hochfrequenter Strahlung unter der Verwendung von Sprague-Dawley-Ratten – ohne jedoch krebsfördernde Substanzen (oder Kokarzinogene) einzusetzen – übereinstimmende Ergebnisse gezeigt, und zwar eine signifikant erhöhte Gesamtzahl der Primärtumoren bzw. der allgemeinen Tumorrate bei den mit hochfrequenter Strahlung exponierten Tieren.“
Und das US-National Institute of Environmental Health Sciences sagt: „... der Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und Tumoren bei männlichen Ratten existiert real und die externen Experten stimmten darin überein“.
Doch Deutschland und die meisten Länder haben diese Grenzwertempfehlungen wohl kritiklos übernommen. Sie wurden vor der ersten ICNIRP-Veröffentlichung 1998 sogar schon im Jahr 1996 von Frau Merkel in die 26. Bundesimmisionsschutzverordnung (26. BImSchV) eingeschrieben.
Per Gesetz sind seitdem Schäden unterhalb des ICNIRP-Grenzwertes ausgeschlossen. Wenn jemand also geschädigt ist, hat er keine Klagemöglichkeit. Die Gerichte weisen die Klagen regelmäßig ab, lassen sie also erst gar nicht zu. Umgekehrt ist der Grenzwert ein Freischein für die Mobilfunkfirmen. Sie dürfen beliebig viele Funksender betreiben, die unterhalb dieser Grenzwerte dauernd






























































































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