Um festzustellen, dass mit 10mal weniger Leistung (wie in den meisten Standortdatenblättern deklariert) nicht 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit übertragen werden können, benötigt man keinerlei funktechnische Kenntnisse - Da genügt gesunder Menschenverstand. Den besten Beweis, dass ein 5G-Netz niemals mit weniger Leistung und somit auch mit weniger Strahlung betrieben werden kann, als die bisherigen Netze, liefern die Schweizer Mobilfunkbetreiber gleich selbst: In dem am 29.11.2019 veröffentlichten Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung», verlangen die Betreiber ultimativ eine Erhöhung des Anlagegrenzwertes von 5 auf 20V/m ansonsten die Einführung eines 5G-Netzes innerhalb von 3 Jahren gar nicht möglich sei. Was den Mobilfunkbetreibern nicht etwa 4mal stärkere Sendeleistungen erlauben würde, sondern 16mal. Das heisst 42. Man stelle sich das einmal vor. Heutige Antennenstandorte, senden heute mit durchschnittlich 3000Watt ERP in einen 120° Kreissektor. Bei erlaubten 20V/m wären das dann 16x3000Watt ERP = 48’000Watt ERP. Dies inmitten von besiedelten Gebieten! Diese Forderung ist plausibel, denn darin hätten die 5G-Antennen bequem Platz.






